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Konditionen

 

Die angebotenen Leistungen

 

werden mit einer Honorarzahlung vergütet, die wir vorher gemeinsam absprechen.

 

können über eine private Krankenversicherung abgerechnet werden.

 

können nicht direkt über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

Das liegt daran, dass ich meine Approbation, d.h.die Zulassung zur Ausübung von Psychotherapie

nach einem Übergangsverfahren erworben habe, als vor rund zwanzig Jahren das Psychotherapeuten-

gesetz eingeführt wurde. Damals wurden von den Krankenkassen nur bestimmte Therapieverfahren

zugelassen, die sog. Richtlinienverfahren, zu denen die Integrative Therapie nicht gehört.

 

können ggf. im Erstattungsverfahren über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet

werden, wenn Sie als Patient*in gegenüber Ihrer Krankenkasse den Nachweis führen, dass Sie bei

mehreren angefragten Psychotherapeut*innen erst nach längeren Wartezeiten einen Therapieplatz

bekämen.

Rechtliche Grundlage: Werden die leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und wurde zusätzlich beantragt, die Psychotherapie von einem nicht an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 SGB V teilnehmenden Arzt, Psychotherapeuth oder einem im PSZ tätigen Therapeuten (außervertraglicher Leistungserbringer) durchführen zu lassen, so kann eine Leistungspflicht in analoger Anwendung des § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht kommen, wenn kein anderer als ein außervertraglicher Leistungserbringer für die Behandlung zur Verfügung steht (Versorgungslücke).

 

Wenn Sie Interesse haben,

melden Sie sich bei mir unverbindlich per Anruf oder Email.

Wir können dann ein persönliches Gespräch zum Kennenlernen vereinbaren.

Danach treffen wir die Entscheidung, ob und wie wir weitermachen.